Compliance

You Are Special – Events AG (YAS) Hinweisgebersystem

Integrität, Verlässlichkeit, Respekt und Vertrauen haben für YAS höchste Priorität. Diese Werte sind integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns und wichtige Voraussetzungen für unseren unternehmerischen Erfolg und für das Vertrauen unserer Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartner und Aktionäre.

YAS duldet keine Verstösse gegen geltendes Recht, interne Richtlinien oder den YAS Verhaltenskodex (Code of Conduct). Daher ist es wichtig, so rasch wie möglich vom potenziellen Fehlverhalten eigener Mitarbeitender oder Lieferanten zu erfahren und dieses zu unterbinden.

YAS betreibt hierzu in Zusammenarbeit mit dem Mutterkonzern CTS EVENTIM ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für den gesamten CTS EVENTIM Konzern. Mitarbeitende sowie Dritte, darunter Kunden und Lieferanten, haben damit die Möglichkeit, über vertrauliche Meldewege auf mögliche Verstösse hinzuweisen und so zu deren Aufklärung beizutragen.

Prinzipien

Tragende Säule des Hinweisgebersystems ist das Prinzip des fairen Verfahrens. Dazu gehört auch, dass Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation bestehen.

YAS wird keine Massnahmen ergreifen, um die Identität von anonymen Hinweisgebenden in Erfahrung zu bringen. Auch die Benachteiligung von Hinweisgebenden und allen Personen, die zur Untersuchung potenziellen Fehlverhaltens in der Gruppe beitragen, wird nicht toleriert.

Untersuchungen werden grundsätzlich mit höchster Vertraulichkeit und unter Wahrung der Anonymität der Hinweisgebenden durchgeführt. Für die Betroffenen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoss nachgewiesen ist. Informationen werden in einem fairen, zügigen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie werden Meldungen bearbeitet?

YAS prüft alle eingehenden Meldungen auf mögliche schwerwiegende Regelverstösse durch Mitarbeitende oder Lieferanten von YAS.

Die Hinweise werden zeitnah bearbeitet und sorgfältig und systematisch ausgewertet. Sofern sich ein Anfangsverdacht für einen möglichen Verstoss ergibt, wird eine geeignete (interne oder externe) Stelle mit der Untersuchung des Falles beauftragt. Anschliessend werden die Untersuchungsergebnisse durch YAS bewertet und bei festgestelltem Fehlverhalten wird eine Sanktionsempfehlung ausgesprochen. Gegebenenfalls werden die Strafverfolgungsbehörden informiert.

Hinweisgebende werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften zeitnah über den Bearbeitungsstand und das Ergebnis einer möglichen Untersuchung informiert.

Mögliche Menschenrechts- und Umweltverstösse einschliesslich gravierender Risken können ebenfalls über das Hinweisgebersystem gemeldet werden. YAS informiert dann die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt prüfen und bearbeiten.

Eine Meldung abgeben

Unser Hinweisgebersystem bietet verschiedene Wege, um potenzielles Fehlverhalten zu melden.

Unabhängig davon besteht ein gesetzlich verankertes Recht sich, wie unten beschrieben, jederzeit an die zuständigen Behörden zu wenden.

1.   Online Meldeweg: Compliance Helpline

Es gibt die Möglichkeit, über die internetbasierte, mehrsprachige Kommunikationsplattform Compliance Helpline eine Meldung abzugeben. Das System ist vertraulich und geschützt. CTS EVENTIM nutzt hierfür ein Hinweisgebersystem der Firma Deloitte.

2.   Per E-Mail

compliance@you-are-special.ch

3.   Postalisch, telefonisch und persönlich

Vertraulich
Compliance
You Are Special – Events AG
Tellstrasse 22a
8004 Zürich
Schweiz
Tel. +41 58 225 84 40

Bitte vorab einen Termin per E-Mail an compliance@you-are-special.ch vereinbaren.

4.   Externer Meldeweg

Externe Meldestellen auf nationaler Ebene in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine externen Meldestellen auf nationaler Ebene.

Externe Meldewege von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der EU

Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der Europäischen Union
Externer Kanal (Kontakt)

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF = Office Européen de Lutte Anti-Fraude)
https://anti-fraud.ec.europa.eu/olaf-and-you/report-fraud_de

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles/emsa_de

Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles/easa_de

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles/esma_de

Europäische Arzneimittelbehörde (EMA)
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/institutions-and-bodies-profiles/ema_de